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Werbeaussagen-Prüfung

Diese Seite ist eine Übersetzung des englischen Originals. Bei Abweichungen zwischen den beiden Fassungen ist die englische Fassung maßgeblich.

Eine Werbeaussagen-Prüfung liest Ihnen Ihre eigenen Worte vor, Satz für Satz, mit einem Urteil und einer Begründung zu jedem. Sie ist der günstigste Teil der Registrierung. Sie ist auch der Teil, der den Text verändert, denn der Text ist es, was gelesen wird.

Woran eine Werbeaussage gemessen wird

Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist der Artikel, der die Rechtsgrundlage für die gemeinsamen Kriterien bildet; die Kriterien selbst stehen im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 655/2013. Es sind sechs: Einhaltung von Rechtsvorschriften, Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.

Sechs Kriterien, und jedes einzelne kann dasjenige sein, an dem eine Aussage scheitert. Das prägt, wie eine Prüfung abläuft. Ein Satz ist nicht abstrakt „konform" oder „nicht konform" — er scheitert oder scheitert nicht an einem benannten Kriterium, und der Beleg, der die Antwort ändern würde, ist meist konkret und auffindbar.

Mein Produkt prüfen — kostenlos

Fügen Sie die öffentliche Listing-URL des Produkts ein. Wir prüfen, welche der acht Pflichten sichtbar erfüllt sind — kostenlos, während Sie warten — eine Durchsicht des öffentlich sichtbaren Textes, keine Sicherheitsbewertung.

Kostenlos. Eine Lückenliste, keine Sicherheitsbewertung; keine Rechtsberatung; ein Listing ist kein Etikett.

Keine öffentliche Seite, oder die Liste steht nur auf der Verpackung? Stattdessen einfügen

Wie die Prüfung abläuft

Ihre Seite, Ihr Etikett oder Beipackzettel wird in Sätze zerlegt. Jeder Satz erhält:

  • ein Urteil gegen ein benanntes Kriterium;
  • den Inhaltsstoff oder Anhang-Eintrag, von dem er abhängt, im Register identifiziert, wo er von einem abhängt;
  • den Beleg, der ihn stützen würde, wo eine Stützung möglich ist;
  • eine Markierung, wo etwas ungeklärt bleibt.

Die Markierungen sind der Kern der Sache. Eine Werbeaussage, die einen Inhaltsstoff nennt, den wir nicht Ihrer Rezeptur zuordnen können, eine Fundstelle, die wir in der Quelle nicht finden, ein Satz, der keinem Kriterium zuzuordnen ist, oder eine Lesart, bei der sich das Modell selbst nicht sicher ist — jedes davon blockiert die Auslieferung, bis eine Person es namentlich bestätigt hat. Eine Prüfung, die ohne eine einzige Markierung zurückkäme, wäre eine Prüfung, die aufgehört hätte hinzusehen.

Jede menschliche Entscheidung wird protokolliert und aufbewahrt. Nichts wird überschrieben. Was Ihnen geschickt wurde, wird so archiviert, wie es geschickt wurde.

Natur- und Botanik-Marken

Hier liegen die eigentlichen Fragen, und es ist die Rezepturart, die wir am besten kennen.

„Natürlich", „biologisch" und „frei von" sind die drei, die über die gesamte Vorderseite einer Naturmarke entscheiden, und sie sind nicht gleich schwierig. Eine Frei-von-Aussage hat ein Problem, das die anderen nicht haben: Sie hängt vom Status dessen ab, was sie ausschließt, und kann deshalb an der Lauterkeit scheitern, selbst wenn sie vollkommen wahr ist.

Rezepturen mit ätherischen Ölen tragen eine zweite Ebene. Duftstoff-Allergene müssen ab den Offenlegungsschwellen auf dem Etikett genannt werden, und die Liste, aus der sie benannt werden, wurde erweitert (Anhang III, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, geändert durch Verordnung (EU) 2023/1545) — das bedeutet, ein Werbetext rund um „kein synthetischer Duftstoff" kann am Ende neben einer Liste der Bestandteile stehen, der gerade mehrere Allergennamen hinzugefügt wurden. Die Werbeaussage hat sich nicht geändert. Das Etikett schon.

Wie eine Werbeaussage entschieden wird

Kann eine Werbeaussage nicht belegt werden, sagen wir das, und wir formulieren sie nicht stillschweigend um und stellen die Änderung in Rechnung. Sie erhalten das Kriterium, an dem sie hing, und den Beleg, der die Antwort ändern würde. Wir beabsichtigen, diese Entscheidungen nach Typ zu veröffentlichen — die Aussage, das Urteil, das Kriterium oder den Anhang-Eintrag, an dem sie hing — ohne Kundennamen darin.

Prüfen Sie, was Ihr Listing sagt

Fügen Sie die URL eines Produkts ein, das Sie bereits verkaufen. Ohne E-Mail sehen Sie den Listing-Screen: was die Seite beantworten kann, markiert als auf dem Listing sichtbar oder auf dem Listing nicht sichtbar, und einen Hinweis auf die Arbeit, die in der Datei liegt — dazu, wie viele Inhaltsstoffnamen identifiziert werden konnten, und alle Anhang-II-Zeilen, die der Screen erkannt hat. Dieser Teil ist kostenlos und verlangt nichts.

Geben Sie eine E-Mail an, ergänzt der Bericht die gelesenen Werbeaussagen — jeder Satz mit dem Kriterium, das er berührt — und kommt als Mail an, die Sie behalten können. Wir schicken Ihnen den vollständigen Bericht per E-Mail. Wir schreiben Ihnen möglicherweise einmal wegen der Registrierung des Produkts. Kein Newsletter, keine Liste, und wir löschen den Bericht und Ihre Adresse, wenn Sie darum bitten. Was die Prüfung im Detail tut → · Datenschutz →

Ein Listing ist kein Etikett, daher ist das Ergebnis eine Prüfung der öffentlichen Worte, keine Sicherheitsbewertung.

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Eine Werbeaussagen-Prüfung lässt sich einzeln buchen — sie setzt nicht voraus, dass der Rest der Registrierung bereits läuft. Sie ist als eine Zeile auf der Preisseite bepreist: 320 €, pro Webseite, Etikett oder Anzeigenset, bis zu dem Punkt geführt, an dem eine Person jedes Urteil bestätigt hat. Ein Festpreisangebot einholen → mit der Seite, die Sie geprüft haben möchten, und Sie erhalten diesen Umfang bestätigt und einen Festpreis schriftlich, bevor irgendetwas beginnt.

Häufige Fragen

Darf ich auf einem Kosmetiketikett in der EU „natürlich" sagen?

Es gibt keinen einzelnen Artikel, der das Wort verbietet. Es wird wie jede andere Werbeaussage an den sechs gemeinsamen Kriterien gemessen (Anhang, Verordnung (EU) Nr. 655/2013), und die beiden, die meist greifen, sind Wahrheitstreue und fundierte Entscheidungsfindung: welcher Anteil der Rezeptur natürlich ist, nach welcher Berechnungsmethode, und ob ein durchschnittlicher Nutzer, der Ihre Packung liest, dasselbe verstehen würde, was Sie gemeint haben. Eine Werbeaussage mit angegebener Grundlage übersteht das. Eine Werbeaussage mit einer nur unterstellten Grundlage in der Regel nicht.

Darf ich „hypoallergen" sagen?

Sie dürfen die Aussage nur treffen, wenn Sie sie belegen können, und der Beleg ist der schwierige Teil: Es ist eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer allergischen Reaktion, also sind sowohl Belegbarkeit als auch Redlichkeit berührt. Bei einer Rezeptur mit ätherischen Ölen, die deklarationspflichtige Allergenbestandteile enthält, werden die Aussage und die Liste der Bestandteile zusammen gelesen, und sie müssen übereinstimmen.

Ist eine Frei-von-Parabenen-Aussage zulässig?

Es ist die anfälligste Aussagenfamilie auf dieser Liste, und das Kriterium ist die Lauterkeit: „Werbeaussagen über kosmetische Mittel müssen objektiv sein und dürfen weder Wettbewerber noch Bestandteile, die rechtmäßig in kosmetischen Mitteln verwendet werden, herabsetzen" (Anhang Nummer 5 Nummer 1, Verordnung (EU) Nr. 655/2013). Eine Frei-von-Aussage ist eine Aussage über einen Inhaltsstoff und nicht über Ihr Produkt, und deshalb kann sie an der Lauterkeit scheitern, obwohl sie vollkommen wahr ist. Wo möglich, schlagen wir eine positive Aussage darüber vor, was in der Rezeptur enthalten ist, denn sie ist leichter zu belegen und schwerer zu verlieren.

Welche Nachweise brauche ich für eine kosmetische Werbeaussage?

Belegbarkeit ist eines der sechs Kriterien, also lautet die Antwort: genug, dass eine andere Person daraus dieselbe Schlussfolgerung ziehen könnte. In der Praxis ist das eine Studie, ein Nachweisdossier des Lieferanten, ein Verbrauchertest mit beschriebener Methode oder eine Zusammensetzungstatsache, die sich aus der Rezeptur selbst ergibt. Der Nachweis liegt in der Produktinformationsdatei (Art. 11, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), wo eine Behörde danach suchen wird.

Gilt der Preis pro Produkt oder pro Sortiment?

Eine Werbeaussagen-Prüfung wird nach dem bepreist, was geprüft wird — eine Seite, ein Etikett, eine Kampagne — nicht danach, wie viele Produkte der Text erwähnt. Sie erhalten den Umfang und einen Festpreis schriftlich, bevor irgendetwas beginnt. Die Positionen, die wir berechnen, und was sie verändert →

Quellen
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 Art. 20 Abs. 2Art. 11Anhang III
Verordnung (EU) Nr. 655/2013 Anhang (common criteria)
Verordnung (EU) 2023/1545

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