Umfang und Angebot
Beschreiben Sie Ihre Produkte und Märkte. Wir legen Leistungen und Preis fest, bevor Sie beauftragen.
EU-Kosmetikregistrierungunterzeichnet in Belgien
SARVA Reg begleitet unabhängige Kosmetikmarken beim Start in der EU. Arbeiten Sie direkt mit David Vandevoort, einem belgischen Apotheker, an Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei und Vorbereitung der Notifizierung. Mit festgelegtem Leistungsumfang, klarer Dokumentenliste und Unterstützung als EU-verantwortliche Person bei Bedarf.
Interview in Personal Care Insights →



Aufnahmen aus der auf dieser Website veröffentlichten Aloe-Akte.
Beschreiben Sie Ihre Produkte und Märkte. Wir legen Leistungen und Preis fest, bevor Sie beauftragen.
Sehen Sie, welche Rezeptur-, Lieferanten- und Produktunterlagen benötigt werden, jeweils mit einer Upload-Möglichkeit.
David bewertet die Nachweise und unterzeichnet den Sicherheitsbericht nur, wenn die Bewertung dies erlaubt.
Bei Bedarf vereinbaren Sie die Verwahrung der Datei oder Unterstützung als EU-verantwortliche Person als gesonderte Leistung.
Ein Arbeitsbereich zeigt den nächsten Schritt für Ihr Produkt, den Stand der Dokumente und den Weg bis zum EU-Marktstart. Dort laden Sie Nachweise hoch und sehen, was eingegangen ist oder noch geprüft wird. David unterzeichnet den Sicherheitsbericht nur, wenn die Bewertung dies erlaubt.
Sehen Sie, warum der Nachweis nötig ist, und legen Sie ihn in dieser Produktakte ab.
1 eingegangen, wartet auf Prüfung · 1 fehlt
“It took me less than an hour.” (Übersetzung: „Ich habe weniger als eine Stunde gebraucht.“)
Anschauliches Beispiel (fiktiv; kein Kundenergebnis)
Verfolgen Sie ein hypothetisches Gesichtscreme-Projekt: welche Unterlagen benötigt werden, wie Lücken geklärt werden und was vor einer Markteinführung in der EU vorliegen muss.
Veröffentlichte Preise und ein schriftlicher Leistungsumfang vor Arbeitsbeginn.
Die Produktinformationsdatei, der Sicherheitsbericht und die einreichfertig vorbereitete Notifizierung. Gründungspreise, bis fünfzehn Sicherheitsberichte für zahlende Kunden unterzeichnet wurden.
360 € pro Produkt und Jahr in der gesamten EU, mit SARVA als Ihrer verantwortlichen Person. Wenn Sie bereits eine eigene EU-verantwortliche Person haben, kosten Dateiverwahrung und regulatorische Überwachung 240 € pro Produkt und Jahr.
Eigene Zeilen, jede mit eigenem Umfang:
Laborarbeiten von Dritten werden zum Preis des jeweiligen Labors weiterberechnet.
EUR-Lex · CosIng · SCCS · IFRA
Nichts in diesem Register ändert sich, weil eine Maschine einen Unterschied bemerkt hat. Eine Person prüft jede Änderung, bevor sie eine Datei berühren kann.
Die Akte zum PremaNature-Aloe-vera-Gel wird öffentlich bearbeitet: Dokumentenanfragen, Ergebnisse und datierte Statusangaben zeigen den Ablauf. Es handelt sich um ein laufendes Beispiel, nicht um einen abgeschlossenen Kundenfall.
Sie starten eine unabhängige Marke? Wir bestimmen, welche Unterlagen Sie vom Hersteller benötigen und welche Arbeiten für Ihre EU-Datei erforderlich sind.
Sie kommen von außerhalb der EU? Wir prüfen Ihre bestehende Datei und klären die Rolle der verantwortlichen Person für Ihre Lieferkette (Art. 4).
Unterstützen Sie Ihre Kunden bei der EU-Produktdatei mit einer klaren Dokumentenanfrage und einem namentlich benannten Bewerter.
SARVA kann durch schriftliches Mandat als Ihre EU-verantwortliche Person benannt werden (Art. 4). Wir verwahren die Produktdatei und überwachen regulatorische Änderungen im vereinbarten Umfang. Sicherheitsbericht und Datei kommen zuerst; das Angebot legt die erfassten Produkte und Märkte fest.
Der Service Verantwortliche Person → · Ein Festpreisangebot einholen →
Nichts auf dieser Seite ist eine Rechtsberatung. Die Seite führt auf, was die Verordnung verlangt, und gibt die Fundstelle an. Was das für Ihr Produkt bedeutet, ist eine Frage zu Ihrem Produkt.
Fordern Sie ein Angebot mit Ihren Produktangaben und vorhandenen Dokumenten an. Wir ermitteln, was fehlt, und vereinbaren die benötigten Arbeiten. Wenn Sie sich zunächst orientieren möchten, liefert die kostenlose Prüfung eine erste Lückenliste; sie ersetzt keinen unterzeichneten Sicherheitsbericht.
Das können wir Ihnen nicht anhand einer Seite sagen. Was wir wissen, ist der Zeitpunkt: Die Pflichten aus Art. 4, 10, 11 und 13 beginnen alle mit dem Inverkehrbringen. Ist Ihr Produkt ohne benannte verantwortliche Person auf dem EU-Markt, gilt Art. 4 Abs. 1 bereits dafür. Führen Sie die Prüfung durch: sie macht aus einer vagen Sorge eine Liste.
Nein. Die verantwortliche Person für die EU muss in der EU ansässig sein (Art. 4 Abs. 1), und eine britische Notifizierung ist keine Einreichung bei der Kommission gemäß Art. 13 Abs. 1. Wie viel von einer bestehenden britischen Datei wir weiterverwenden können, hängt von der Datei ab — das beantworten wir pro Produkt.
Nennen Sie uns das Produkt, die Varianten und die Märkte — ein schriftliches Festpreisangebot.