INCI-Liste und Kennzeichnung
Diese Seite ist eine Übersetzung des englischen Originals. Bei Abweichungen zwischen den beiden Fassungen ist die englische Fassung maßgeblich.
Das Artwork wird als Letztes entschieden, und ein Inspektor, ein Einzelhändler oder ein Kunde liest es vor allem anderen. Es ist auch das Teuerste, das man zweimal falsch machen kann, denn beim zweiten Mal zahlen Sie den Drucker.
Was die INCI-Liste leisten muss
Die Liste der Bestandteile (INCI-Liste) ist durch Art. 19 Abs. 1 Buchst. g, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vorgeschrieben. Drei Regeln erledigen den Großteil der Arbeit:
- die Bestandteile werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Zugabe aufgeführt;
- Bestandteile mit einer Konzentration unter 1 % dürfen in beliebiger Reihenfolge nach denen über 1 % gelistet werden;
- Farbstoffe dürfen in beliebiger Reihenfolge nach den übrigen kosmetischen Bestandteilen aufgeführt werden — mit einer leicht zu übersehenden Ausnahme: Die Verordnung spricht von „Farbstoffe außer solchen, die zum Färben von Haar bestimmt sind“, sodass ein Haarfarbstoff diese Freiheit nicht bekommt.
Die zweite Regel ist die, die am häufigsten falsch angewendet wird. Unterhalb von 1 % ist die Reihenfolge frei — aber die Grenze selbst ist es nicht, und ein Bestandteil, der im Rezeptblatt knapp über 1 % liegt und auf der Verpackung darunter, ist ein echter Fehler, keine Rundungsfreiheit.
Dann die Namen. Ein Bestandteil wird mit der gemeinsamen Bezeichnung aus dem Glossar nach Art. 33, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gelistet — nicht mit seinem Marketingnamen, seinem botanischen Namen in Ihrer eigenen Sprache oder der Handelsbezeichnung des Lieferanten. Riech- und Aromastoffe sowie ihre Ausgangsstoffe werden als „Parfum“ oder „Aroma“ angegeben (Art. 19 Abs. 1 Buchst. g), und die darin enthaltenen Allergenbestandteile werden gesondert benannt, sobald sie die in Anhang III festgelegten Offenlegungsschwellen überschreiten.
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Was wir erstellen, und wo es aufhört
Wir erzeugen die INCI-Liste aus der Rezeptur, nicht aus einem vorherigen Etikett. Die Zusammensetzung wird über jedes Rohmaterial und jedes Compound hinweg bis auf Stoffebene heruntergebrochen, jeder Name wird anhand des EU-Glossars identifiziert, und die Liste wird aus dem Ergebnis geordnet und zusammengestellt: absteigend, die 1-%-Grenze eingehalten, Farbstoffe nach dem Colour Index hinter den übrigen Bestandteilen platziert, außer den Farbstoffen zum Färben von Haar, die Riechstoffkomposition zusammengefasst, Nanoformen gekennzeichnet.
Kann ein Name nicht identifiziert werden, stoppt der Generator und benennt, welcher es ist. Er rät keinen plausiblen INCI-Namen, und er lässt den Bestandteil nicht stillschweigend weg. Ein erfundener Name auf einem Etikett ist schlimmer als ein fehlender, weil er fertig aussieht.
Dieselbe Regel gilt für Allergene. Allergennamen stammen ausschließlich aus Registereinträgen, die eine Person aus dem Rechtsakt übertragen und datiert hat. Nichts wird aus dem Gedächtnis behauptet — der Generator sagt Ihnen lieber, dass er die Allergenzeile nicht vervollständigen kann, als eine zu erzeugen, die vollständig aussieht.
Das ist der Standard, nach dem der Rest der Praxis arbeitet. Ein Name, den wir nicht identifizieren können, wird gemeldet, nicht erfunden — bei einem Etikett ist das nicht anders.
Artwork-Prüfung
Schicken Sie das Artwork, und wir melden Punkt für Punkt, was auf dem Behältnis und auf der Außenverpackung steht, was fehlt und wo beide voneinander oder von der Datei abweichen: Name und Anschrift der verantwortlichen Person (Art. 19 Abs. 1 Buchst. a, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die INCI-Liste, der Nenninhalt, die Chargenreferenz, das Zeichen für die Haltbarkeit nach dem Öffnen oder das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Warnhinweise aus dem Sicherheitsbericht, das Ursprungsland, sofern zutreffend.
Wir melden Vorhandensein, Fehlen und Abweichung. Wir schreiben nicht „konform“ auf ein Artwork, denn ein Etikett ist immer nur für ein Produkt, einen Markt und ein Datum konform — und das Datum bewegt sich.
Die Daten, die sich gerade bewegen
Die Kennzeichnung von Duftstoff-Allergenen hat sich mit der Verordnung (EU) 2023/1545 geändert. Produkte, die die neue Kennzeichnung nicht erfüllen, durften bis zum 31. Juli 2026 in der Union in Verkehr gebracht werden — dieses Datum ist verstrichen — und dürfen bis zum 31. Juli 2028 auf dem Markt der Union bereitgestellt werden. Ein bereits im Laden stehendes Glas ist also eine Situation, eine neue Charge eine andere — und an der Unterscheidung zwischen Inverkehrbringen und Bereitstellung auf dem Markt hängt dieser ganze Satz.
Weitverbreitete Zusammenfassungen widersprechen sich darüber, wie viele Duftstoff-Allergene die Liste inzwischen enthält: CIRS nennt 81, COSlaw nennt 82. Wir werden keine dritte Zahl drucken. Der Widerspruch selbst ist die veröffentlichungswürdige Tatsache; wir zählen aus dem konsolidierten Anhang für Ihre Rezeptur und zitieren die Einträge, die wir gezählt haben.
Die Verordnung (EU) 2026/909 vom 27. April 2026 ändert die Anhänge II, III, V und VI. Produkte, die sie nicht erfüllen, dürfen ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr in der Union in Verkehr gebracht werden. Das Datum für die Bereitstellung ist keine einzelne Zahl: der 1. Juli 2028 für Triphenylphosphat (Anhang II), für die Anhang-III-Einträge 381 und 382 und für DHHB (Anhang VI, Eintrag 28); der 1. August 2028 allein für Citral (Anhang-III-Eintrag 70). Ein pauschales Datum für diesen Rechtsakt wäre in beide Richtungen falsch. Beachten Sie auch die Berichtigung vom 8. Mai 2026, die eine Anhangsverweisnummer von 1752 auf 1767 ändert — eine Datei, die 1752 zitiert, zitiert den unberichtigten Text. Eine Berichtigung vom 5. Mai 2026 nummeriert die neuen Anhang-III-Einträge um: Der ursprünglich veröffentlichte Text nummeriert sie mit 379–384, der berichtigte mit 381–386.
Prüfen Sie, was Ihr Listing zeigt
Fügen Sie die URL eines Produkts ein, das Sie bereits verkaufen. Ohne E-Mail sehen Sie das Listing-Screening: was die Seite beantworten kann, markiert als auf dem Listing sichtbar oder auf dem Listing nicht sichtbar, und einen Hinweis auf die Arbeit, die in der Datei steckt — dazu, wie viele Bestandteilsnamen identifiziert wurden und welche Anhang-II-Zeilen das Screening gefunden hat. Dieser Teil ist kostenlos und verlangt nichts.
Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, ergänzt der Bericht die Werbeaussagen-Prüfung — jeder Satz mit dem Kriterium, das er berührt — und kommt als E-Mail an, die Sie behalten können. Wir schicken Ihnen den vollständigen Bericht per E-Mail. Wir schreiben Ihnen möglicherweise einmal wegen der Registrierung des Produkts. Kein Newsletter, keine Liste, und wir löschen den Bericht und Ihre Adresse, wenn Sie es verlangen. Was die Prüfung vollständig leistet → · Datenschutz →
Ein Listing ist kein Etikett, deshalb erhalten Sie ein Screening des öffentlichen Wortlauts, keine Sicherheitsbewertung.
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Die INCI-Liste und die Artwork-Prüfung sind Teil der Registrierung — siehe die Preise →. Ist ein Produkt bereits registriert, kostet eine spätere Änderung am Etikett oder an der Verpackung, bei unveränderter Rezeptur und Exposition, 280 € pro Änderung.
Eine Artwork-Prüfung kann auch allein gekauft werden. Ein Festpreisangebot einholen →: Produkte, Varianten, Märkte und Ursprungsland. Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot. Welche Posten wir berechnen und wovon sie abhängen →
Häufige Fragen
Müssen Bestandteile unter 1 % in Reihenfolge stehen?
Nein. Bestandteile mit einer Konzentration unter 1 % dürfen in beliebiger Reihenfolge gelistet werden, nach denen über 1 % (Art. 19 Abs. 1 Buchst. g, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Richtig sein muss weiterhin, auf welcher Seite der Grenze jeder Bestandteil liegt — und das ergibt sich aus der Rezeptur, nicht aus dem vorherigen Etikett.
Meine Rezeptur ist botanisch, und manche Bestandteile haben keinen INCI-Namen — lässt sich das überhaupt kennzeichnen?
In der Regel ja, und das ist gewöhnliche Arbeit, kein Sonderfall. Traditionelle und regionale Materialien existieren im Glossar oft unter einem Namen, den der Hersteller nie verwendet hat, und die Zuordnung ist eine Frage des Abgleichs. Existiert für ein Material in der gelieferten Form kein Glossarname, sagen wir Ihnen das offen — mit den Alternativen, was normalerweise eine andere Spezifikation desselben Materials bedeutet, statt es aufzugeben. Was wir nicht tun: einen Namen erfinden, der wie ein INCI-Name aussieht.
Muss die Anschrift der verantwortlichen Person auf dem Etikett stehen?
Ja. Das Behältnis und die Verpackung müssen „den Namen oder die Firma und die Anschrift der verantwortlichen Person“ tragen (Art. 19 Abs. 1 Buchst. a, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Wer benannt ist, dessen Anschrift erscheint — deshalb ist das eine Frage danach, wer Ihre verantwortliche Person ist, nicht nach der Etikettengestaltung. Wessen Anschrift auf das Etikett gehört, ausführlich →
Muss meine Privatadresse auf das Etikett?
Nur solange Sie die benannte verantwortliche Person sind. Benennen Sie jemanden, der in der Union niedergelassen ist, wird dessen eingetragene Anschrift gedruckt. Wir können durch schriftliches Mandat als Ihre EU-verantwortliche Person benannt werden. Ein Festpreisangebot einholen →
Muss ich bereits hergestellte Ware neu etikettieren?
Das hängt davon ab, auf welcher Seite eines Übergangsdatums jede Charge liegt, und die beiden Daten in jedem Rechtsakt bedeuten Unterschiedliches. Bei der Duftstoff-Allergen-Änderung nach Verordnung (EU) 2023/1545 ist das Datum für das Inverkehrbringen verstrichen, und das Datum für die Bereitstellung ist der 31. Juli 2028. Sagen Sie uns, was im Lager liegt und wann es in Verkehr gebracht wurde, und wir arbeiten es mit Ihnen anhand des Textes durch.
Kann ich Ihnen einfach das Etikett schicken, das ich schon verwende?
Schicken Sie es, aber schicken Sie auch die Rezeptur mit. Ein Etikett, das gegen ein vorheriges Etikett geprüft wird, reproduziert, was in diesem früheren bereits falsch war. Die INCI-Liste muss aus der Zusammensetzung erzeugt werden, um etwas zu bedeuten.
Beginnen Sie mit der kostenlosen Prüfung — sehen Sie, während Sie warten, was Ihrem Listing fehlt.