Anschrift der verantwortlichen Person auf dem Etikett: wessen Anschrift gedruckt wird und was das für Sie bedeutet

Diese Seite ist eine Übersetzung des englischen Originals. Bei Abweichungen zwischen den beiden Fassungen ist die englische Fassung maßgeblich.

Ja. Jedes in der EU verkaufte kosmetische Mittel muss Name und Anschrift seiner verantwortlichen Person auf dem Behältnis und der Verpackung tragen (Art. 19 Abs. 1 Buchst. a, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Wessen Anschrift das ist, hängt davon ab, wer als verantwortliche Person benannt ist — nicht davon, wer das Produkt hergestellt hat, und nicht davon, wer das Etikett gestaltet hat.

Was auf dem Etikett stehen muss, und in welcher Form

Art. 19 Abs. 1 verlangt, dass das Behältnis und die Verpackung die Angaben „unverwischbar, leicht lesbar und deutlich sichtbar“ tragen. Buchstabe a dieses Absatzes regelt den Teil, der die verantwortliche Person betrifft, in vier Sätzen:

den Namen oder die Firma und die Anschrift der verantwortlichen Person. Die Angaben dürfen abgekürzt werden, sofern diese Person und ihre Adresse aus der Abkürzung identifiziert werden kann. Werden mehrere Anschriften angegeben, so ist die Anschrift der verantwortlichen Person, bei der die Produktinformationsdatei leicht zugänglich gemacht wird, hervorzuheben. Für importierte kosmetische Mittel muss das Ursprungsland angegeben werden; — Art. 19 Abs. 1 Buchst. a, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Praktisch heißt das:

  • Name und Anschrift der verantwortlichen Person — auf dem Behältnis und auf der Verpackung.
  • Abkürzungen sind erlaubt, solange Person und Anschrift daraus noch identifizierbar sind.
  • Mehr als eine Anschrift auf der Packung? Die hervorheben, an der die Produktinformationsdatei geführt wird.
  • Importiertes Produkt? Dann kommt zusätzlich das Ursprungsland drauf.

Muss meine Privatanschrift drauf?

Nur solange Sie selbst die benannte verantwortliche Person sind. Benennen Sie eine in der Union niedergelassene Person, wird deren eingetragene Anschrift gedruckt.

Wer die Rolle innehat, entscheidet Art. 4. Der in der Union niedergelassene Hersteller ist die verantwortliche Person, sofern er nicht durch schriftliches Mandat eine andere Person benennt; bei einem importierten Produkt ist es der Importeur, sofern er nicht jemanden benennt; ein Händler wird zur verantwortlichen Person, wenn er das Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt; und jede in der Union niedergelassene Person kann durch schriftliches Mandat benannt werden und muss schriftlich annehmen (Art. 4 Abs. 3–6, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).

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Was sich ändert, wenn Sie eine verantwortliche Person benennen

Deren Anschrift steht dann anstelle Ihrer eigenen auf der Packung. Die Produktinformationsdatei wird an dieser Anschrift geführt, leicht zugänglich (Art. 11 Abs. 3). Und es ist die Anschrift, an die eine Behörde schreibt.

Reicht ein Postfach oder eine Serviceadresse?

Die Verordnung verlangt die Anschrift der verantwortlichen Person, und die Produktinformationsdatei muss an der auf dem Etikett angegebenen Anschrift leicht zugänglich sein (Art. 11 Abs. 3). Eine Anschrift, an der die Datei nicht ausgehändigt werden kann, erfüllt diese Aufgabe nicht.

Was die Jahresgebühr abdeckt

Pro Produkt, in der gesamten EU. Wir übernehmen die Rolle Ihrer verantwortlichen Person: der namentlich benannte Kontakt innerhalb der EU, den das Gesetz von Ihnen verlangt, und derjenige, an den sich Zoll, Handel und Aufsichtsbehörden wenden. Wir beobachten die EU-Register auf Änderungen, die Ihr Produkt betreffen, und sagen Ihnen Bescheid, wenn das der Fall ist. Der Preis ist veröffentlicht; wie die Rolle funktioniert, steht auf der Seite zur verantwortlichen Person, und was sonst noch auf das Etikett gehört, unter Kennzeichnung.

Häufige Fragen

Kann stattdessen die Anschrift des Herstellers auf der Packung stehen?

Nur wenn der Hersteller die benannte verantwortliche Person ist (Art. 19 Abs. 1 Buchst. a).

Muss ich meine Etiketten neu drucken, wenn ich die verantwortliche Person wechsle?

Ja. Die Anschrift auf der Packung muss die der verantwortlichen Person sein (Art. 19 Abs. 1 Buchst. a).

Muss das Ursprungsland auf dem Etikett stehen?

Für importierte kosmetische Mittel: ja (Art. 19 Abs. 1 Buchst. a).

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Quellen
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 Art. 4 Abs. 3Art. 4 Abs. 4Art. 4 Abs. 5Art. 4 Abs. 6Art. 11 Abs. 3Art. 19 Abs. 1Art. 19 Abs. 1 Buchst. a

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