Kosmetik online verkaufen an EU-Kunden über Shopify oder Etsy: GPSR und die EU-Kosmetikverordnung

Diese Seite ist eine Übersetzung des englischen Originals. Bei Abweichungen zwischen den beiden Fassungen ist die englische Fassung maßgeblich.

Wer Kosmetik online an EU-Kunden verkauft, fällt unter zwei Verordnungen: die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die eine verantwortliche Person, einen Sicherheitsbericht, eine Produktinformationsdatei und eine CPNP-Notifizierung verlangt, und die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988), die sich bei einem kosmetischen Mittel größtenteils zurückzieht, aber weiterhin Regeln dafür setzt, wie das Angebot online dargestellt wird. Der Marktplatz fragt nach GPSR; Ihr Produkt braucht die EU-Kosmetikverordnung.

Wie GPSR und die EU-Kosmetikverordnung zusammenspielen

GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024 (Art. 52, Verordnung (EU) 2023/988). Sie tritt hinter spezifischeres Unionsrecht zurück:

Sind für Produkte im Unionsrecht spezifische Sicherheitsanforderungen festgelegt, so gilt diese Verordnung nur für diejenigen Aspekte und Risiken oder Risikokategorien, die nicht unter diese Anforderungen fallen. — Art. 2 Abs. 1, Verordnung (EU) 2023/988

Für Produkte, die unter „Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union“ fallen, geht sie weiter und schaltet ganze Teile ihrer selbst ab: Kapitel II für die Risiken, die diese Rechtsvorschriften bereits abdecken, sowie Kapitel III Abschnitt 1 (Artikel 9 bis 18), die Kapitel V und VII und die Kapitel IX bis XI vollständig (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b).

Die EU-Kosmetikverordnung zählt als Harmonisierungsrechtsvorschrift der Union. GPSR definiert den Begriff unter Verweis auf Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 (Art. 3 Nr. 27, Verordnung (EU) 2023/988), und die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist Eintrag 35 in diesem Anhang.

Wessen Name ins Feld „EU-verantwortliche Person“ gehört

Bei einem kosmetischen Mittel gilt der eigene Artikel von GPSR zur verantwortlichen Person (Art. 16, Verordnung (EU) 2023/988) nicht: Er steht in Kapitel III Abschnitt 1, das Art. 2 Abs. 1 Buchst. b abschaltet. Ebenso wenig gilt der entsprechende Artikel der Verordnung (EU) 2019/1020 (Art. 4), dessen Liste erfasster Rechtsvorschriften in Art. 4 Abs. 5 die EU-Kosmetikverordnung nicht enthält.

Bei einem kosmetischen Mittel ist die verantwortliche Person also diejenige, die nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 benannt wird — und das ist der Name und die Anschrift, die in das Feld „EU-verantwortliche Person“ eines Marktplatzes gehören. Dies ist unsere Lesart der oben zitierten Texte, so dargelegt, dass Sie sie nachprüfen können; wir haben keine maßgebliche Stelle gefunden, die sie in diesen Worten festhält.

Was das nicht leistet: Das Ausfüllen des Marktplatzfelds verschafft Ihnen keine verantwortliche Person nach Art. 4, und wer eine solche Person hat, füllt damit nicht automatisch das Formular aus. Wie die Rolle der verantwortlichen Person funktioniert →

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Fügen Sie die öffentliche Listing-URL des Produkts ein. Wir prüfen, welche der acht Pflichten sichtbar erfüllt sind — kostenlos, während Sie warten — eine Durchsicht des öffentlich sichtbaren Textes, keine Sicherheitsbewertung.

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Keine öffentliche Seite, oder die Liste steht nur auf der Verpackung? Stattdessen einfügen

Was Ihre Produktseite selbst zeigen muss

Die GPSR-Regel zum Fernabsatz steht in Kapitel III Abschnitt 2, das für kosmetische Mittel nicht abgeschaltet ist. Wird ein Produkt online bereitgestellt, muss das Angebot „mindestens die folgenden eindeutigen und gut sichtbaren Angaben enthalten“ (Art. 19, Verordnung (EU) 2023/988):

  • (a) den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie die Post- und die elektronische Anschrift, unter der er erreichbar ist;
  • (b) ist der Hersteller nicht in der Union niedergelassen, den Namen sowie die Post- und die elektronische Anschrift der verantwortlichen Person;
  • (c) Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung, seiner Art und jedes weiteren Produktkennzeichens;
  • (d) jeden Warn- oder Sicherheitshinweis, der auf dem Produkt oder der Verpackung anzubringen ist, in einer Sprache, die für die Verbraucher leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt verkauft wird.

Das betrifft die Produktseite selbst bei Shopify oder Etsy, nicht nur die Verpackung. Wessen Anschrift auf die Verpackung gehört →

Versand aus einem Nicht-EU-Land direkt an EU-Kunden

Die Verordnung (EU) 2019/1020, die für Produkte unter den in ihrem Anhang I genannten Rechtsvorschriften gilt — Kosmetik eingeschlossen —, enthält eine Regel für Online-Angebote:

Wird ein Produkt online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angeboten, gilt das Produkt als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sich das Angebot an Endnutzer in der Union richtet. Ein Verkaufsangebot gilt als an Endnutzer in der Union gerichtet, wenn der betreffende Wirtschaftsakteur seine Tätigkeiten in irgendeiner Weise auf einen Mitgliedstaat ausrichtet. — Art. 6, Verordnung (EU) 2019/1020

Ein Shop, der an EU-Adressen versendet, stellt seine Produkte nach diesem Artikel auf dem EU-Markt bereit. Bereitstellung auf dem Markt ist nicht dasselbe wie Inverkehrbringen — wer importiert und auf welchem Weg die Ware kommt, spielt dafür weiterhin eine Rolle —, aber es reicht, damit das Online-Angebot in den Anwendungsbereich fällt. Verkaufen Sie bereits in die EU? →

Was das Produkt braucht, unabhängig von der Plattform

  1. Eine verantwortliche Person, benannt innerhalb der Union (Art. 4).
  2. Einen Sicherheitsbericht (Art. 10) — was ein CPSR ist.
  3. Eine Produktinformationsdatei (Art. 11) — die PIF-Checkliste.
  4. Eine CPNP-Notifizierung (Art. 13) — wie CPNP funktioniert.

Häufige Fragen

Deckt das GPSR-Formular von Etsy oder Shopify mein kosmetisches Mittel ab?

Nein. Das Formular fragt nach einer Verordnung; Ihr Produkt braucht beide. Die kosmetikrechtlichen Pflichten — verantwortliche Person, Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei, Notifizierung — stammen aus der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Verkaufen Sie eine Stückseife oder ein anderes Produkt, das abgespült wird, beantwortet Brauche ich einen CPSR für selbstgemachte Seife? → das direkt.

Seit wann gilt GPSR?

Seit dem 13. Dezember 2024 (Art. 52, Verordnung (EU) 2023/988).

Ist die verantwortliche Person nach GPSR dieselbe wie die kosmetikrechtliche verantwortliche Person?

Bei einem kosmetischen Mittel gilt der GPSR-Artikel zur verantwortlichen Person (Art. 16) nicht, weil GPSR bei Produkten unter Harmonisierungsrechtsvorschriften zurücktritt (Art. 2 Abs. 1 Buchst. b). Die verantwortliche Person ist diejenige nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.

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Quellen
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 Art. 4Art. 10Art. 11Art. 13
Verordnung (EU) 2023/988 Art. 2 Abs. 1Art. 3 Abs. 27Art. 16Art. 19Art. 52
Verordnung (EU) 2019/1020 Art. 4 Abs. 5Art. 6Anhang I

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