Selbstgemachte Seife verkaufen: brauchen Sie eine Sicherheitsbewertung?

Diese Seite ist eine Übersetzung des englischen Originals. Bei Abweichungen zwischen den beiden Fassungen ist die englische Fassung maßgeblich.

Meistens ja. Wenn Sie selbstgemachte Seife verkaufen, dient ein Stück, das zum Waschen verkauft wird, einem der Zwecke aus der Definition eines kosmetischen Mittels in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und wird deshalb normalerweise als solches behandelt – und ein kosmetisches Mittel, das auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, braucht einen Sicherheitsbericht (Art. 10, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Wir konnten in der Verordnung keine Ausnahme für kleine Chargen oder Kleinbetriebe finden: Die Pflichten hängen am Produkt, nicht an der Größe des Unternehmens.

Ist selbstgemachte Seife ein kosmetisches Mittel?

Die Definition, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009:

„kosmetisches Mittel“: Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen

Seife ist meist ein kosmetisches Mittel. Ein Stück, das Sie zum Waschen verkaufen, übernimmt die reinigende Funktion aus dieser Definition.

Der beabsichtigte Verwendungszweck entscheidet, nicht das Rezept. Die Definition hängt an einem Zweck, der ausschließlich oder überwiegend einer der aufgezählten ist. Ein Produkt, das als Mittel zur Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten aufgemacht ist, wird für einen anderen Zweck präsentiert, und die Grenze zum Arzneimittel wird nach der Richtlinie 2001/83/EG entschieden, nicht nach dieser Verordnung.

Eine Seife, die nie auf den Körper kommt, ist kein kosmetisches Mittel. Seife, die zum Wäschewaschen oder zur Flächenreinigung verkauft wird, ist nicht dazu bestimmt, auf den Körper zu gelangen, und ist deshalb kein kosmetisches Mittel — genauso wenig wie eine Kerze.

Gibt es eine Ausnahme für kleine Chargen, Hobby-Verkäufer oder Handwerksmärkte?

Wir konnten in Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 keine finden. Die Pflichten hängen daran, dass ein Produkt in Verkehr gebracht wird, nicht an der Größe des Unternehmens, das es in Verkehr bringt.

Auch ein Handwerksmarkt liegt nicht außerhalb der Verordnung. „Bereitstellung auf dem Markt“ ist „jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines kosmetischen Mittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit“ (Art. 2 Abs. 1 Buchst. g); Inverkehrbringen ist die erstmalige Bereitstellung eines kosmetischen Mittels auf dem Markt (Art. 2 Abs. 1 Buchst. h). Ein Stand ist eine gewerbliche Tätigkeit.

Seife, die Sie außerhalb jeder gewerblichen Tätigkeit an Freunde und Familie verschenken, ist eine andere Frage als Seife, die Sie verkaufen. Schildern Sie uns die tatsächliche Situation, statt vorschnell vom einen oder anderen auszugehen.

Brauchen Sie die Datei selbst?

Festpreisangebot, Registrierung ab 345 €. Preise ansehen →

Festpreisangebot erhalten

Das Minimum vor Ihrem ersten Verkauf in der EU

Fünf Dinge, dieselben für ein Stück Seife wie für ein Serum. Jedes davon ist erklärt in was das EU-Kosmetikrecht wirklich sagt:

  1. Eine verantwortliche Person, in der Union ansässig (Art. 4) — die Rolle.
  2. Eine Sicherheitsbewertung und ein Sicherheitsbericht (Art. 10, Anhang I) — was ein CPSR ist.
  3. Eine Produktinformationsdatei (Art. 11) — die PIF-Checkliste.
  4. Eine CPNP-Notifizierung (Art. 13) — wie das CPNP funktioniert.
  5. Eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung (Art. 19) — wessen Anschrift darauf gehört.

Was es für eine Seife kostet

Unsere Simple-Stufe deckt Produkte ab, die abgewaschen werden oder ganz ohne Wasser auskommen — eine Seife, ein Shampoo, ein Duschgel, ein Balsam, ein Öl — für 345 €, Gründungspreis. Was die Stufe abdeckt, und die anderen Stufen →

Häufige Fragen

Ist selbstgemachte Seife nach EU-Recht ein kosmetisches Mittel?

Ein Stück, das Sie zum Waschen verkaufen, dient einem der Zwecke aus der Definition in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und wird deshalb normalerweise als kosmetisches Mittel behandelt. Präsentation und beabsichtigter Verwendungszweck entscheiden.

Brauche ich eine Sicherheitsbewertung für eine Gratisprobe?

Die Definition der Bereitstellung auf dem Markt umfasst die „entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe“ (Art. 2 Abs. 1 Buchst. g, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die Unentgeltlichkeit allein nimmt eine Probe also nicht aus der Verordnung heraus. Schildern Sie uns die tatsächliche Situation — wer sie bekommt, zu welchen Bedingungen —, statt davon auszugehen.

Braucht jeder Duft eine eigene Sicherheitsbewertung?

Eine Duftänderung fällt meist nicht unter dieselbe Bewertung, weil ein anderer Duft eine andere Zusammensetzung von Stoffen in anderen Mengen ist. Wir sagen Ihnen, welche Ihrer Varianten innerhalb einer Bewertung liegen und welche eine eigene brauchen, bevor Sie sich festlegen.

Weiter

Registrieren Sie es bei uns

Unser benutzerfreundliches Kundenportal macht aus diesem Leitfaden eine Checkliste für Ihr Produkt, jedes Dokument mit dem Grund, warum es nötig ist. Etwa eine Stunde Ihrer Zeit, wenn Ihr Hersteller die Unterlagen bereits hat; der unterzeichnete Sicherheitsbericht folgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach dem letzten Dokument.

Festpreisangebot erhalten Was Sie im Portal tun →

Noch nicht so weit?

Lassen Sie sich benachrichtigen, wenn sich eine EU-Kosmetikvorschrift ändert. Eine E-Mail pro Änderung, sonst nichts.

Benachrichtigungen erhalten (auf Englisch) →

Quellen
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 Art. 2 Abs. 1 Buchst. aArt. 2 Abs. 1 Buchst. gArt. 2 Abs. 1 Buchst. hArt. 4Art. 10Art. 11Art. 13Art. 19Anhang I
Directive 2001/83/EC

Beginnen Sie mit der kostenlosen Prüfung — sehen Sie, während Sie warten, was Ihrem Listing fehlt.