Prüfen Sie Ihre Produktseite anhand der acht Dinge, die das EU-Recht von ihr verlangt

Diese Seite ist eine Übersetzung des englischen Originals. Bei Abweichungen zwischen den beiden Fassungen ist die englische Fassung maßgeblich.

Die Prüfung ist kostenlos, und der Listing-Screen kommt ohne Angabe einer E-Mail-Adresse zurück. Jede Zeile nennt den zugrunde liegenden Artikel und das Datum, an dem der Eintrag, auf dem sie beruht, zuletzt geprüft wurde.

Mein Produkt prüfen — kostenlos

Fügen Sie die öffentliche Listing-URL des Produkts ein. Wir prüfen, welche der acht Pflichten sichtbar erfüllt sind — kostenlos, während Sie warten — eine Durchsicht des öffentlich sichtbaren Textes, keine Sicherheitsbewertung.

Kostenlos. Eine Lückenliste, keine Sicherheitsbewertung; keine Rechtsberatung; ein Listing ist kein Etikett.

Keine öffentliche Seite, oder die Liste steht nur auf der Verpackung? Stattdessen einfügen

Wissen Sie schon, dass Sie die Datei brauchen? Ein Festpreisangebot einholen →

Was Sie einfügen sollen

Die öffentliche Seite für ein Produkt — Ihr Shop, ein Marktplatz-Listing, die Seite eines Einzelhändlers. Fügen Sie die Produktseite ein, nicht die Startseite des Shops oder eine Kollektion. Die Prüfung liest, was auf dieser Seite steht, und nichts anderes. Steht die Liste der Bestandteile auf der Verpackung, aber nicht auf der Seite, oder erstellt die Seite ihren Text im Browser und die Liste ist nicht im HTML enthalten, meldet die Prüfung, dass sie keine sehen konnte. Eine Seite mit mehr als einer Liste der Bestandteile wird nicht geprüft: Das würde bedeuten, ein Produkt auszuwählen, das Sie nicht benannt haben. Das ist eine Tatsache über das Listing, kein Urteil über das Produkt.

Was das Listing zeigen kann

Zwei Zeilen, jede entweder auf dem Listing sichtbar oder auf dem Listing nicht sichtbar:

  1. Werden Name und Anschrift einer verantwortlichen Person angezeigt? Art. 4 Abs. 1 verlangt eine innerhalb der Union benannte Person. Ein Listing kann den Namen und die Anschrift zeigen, die Art. 19 Abs. 1 Buchst. a auf der Verpackung verlangt — das meldet diese Zeile.
  2. Trägt die Verpackung die übrigen vorgeschriebenen Angaben? Art. 19 Abs. 1 Buchst. b–g: Nenninhalt, Haltbarkeit oder PAO, Vorsichtsmaßnahmen, Charge, Verwendungszweck, Liste der Bestandteile.

Der Rest liegt in der Datei, nicht auf einem Listing: ob es sich um ein kosmetisches Mittel handelt (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a), ein unterzeichneter Sicherheitsbericht (Art. 10 / Anhang I), eine Produktinformationsdatei (Art. 11 Abs. 1) und die Notifizierung (Art. 13 Abs. 1). Die Anhänge (Art. 14, Anhänge II–VI) werden geprüft, wenn eine Liste der Bestandteile auf dem Listing vorhanden ist; andernfalls wartet diese Prüfung auf die Datei.

Was zurückkommt

Der Listing-Screen, kostenlos, ohne Angabe einer E-Mail-Adresse. Die zwei Zeilen, die ein Listing beantworten kann, und ein Hinweis auf die Arbeit, die in der Datei liegt. Wurde eine Liste der Bestandteile gefunden: wie viele Namen identifiziert werden konnten, wie viele nicht, und welche identifizierten Stoffe einen Eintrag in Anhang II tragen — gemeldet als in Anhang II gelistet — braucht die Prüfung durch eine Person, nie als Urteil.

Die Werbeaussagen-Prüfung und der vollständige Bericht, per E-Mail. Jeder Satz des Werbetexts wird dem Kriterium der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 gegenübergestellt, das er berührt.

Wir senden Ihnen den vollständigen Bericht per E-Mail. Wir schreiben Ihnen möglicherweise einmalig wegen der Registrierung des Produkts. Kein Newsletter, keine Liste, und wir löschen den Bericht und Ihre Adresse, wenn Sie darum bitten.

Die Prüfung rät nie einen Prozentsatz, einen Grenzwert oder einen INCI-Namen, nur um weiterzukommen. Ein nicht identifizierter Name wird als nicht identifiziert zurückgegeben, und jede schwächere Art von Treffer gibt an, um welche Art es sich handelt, statt sich die Stärke eines echten Treffers zu leihen: Ein Treffer nur über eine gemeinsame CAS-Nummer oder einen Alias kommt zurück als über gemeinsame CAS-Nummer/Alias gefunden — braucht die Bestätigung durch eine Person; ein Name, der nur innerhalb eines längeren Registereintrags gefunden wird, wird entsprechend gemeldet; und ein gebräuchlicher Name, den ein Shop statt des INCI-Namens druckt ("Vitamin C", "Rose water"), wird mit dem INCI-Namen beantwortet, der stattdessen zu verwenden ist, niemals so gezählt, als hätte das Listing ihn verwendet.

Wenn die Prüfung Lücken findet

Das meiste von dem, was das Recht verlangt, liegt in der Produktdatei, nicht auf dem Listing, daher endet eine Prüfung an einem echten Produkt meist mit einer Liste dessen, was sie nicht sehen konnte. Diese Liste müssen Sie nicht allein abarbeiten. Wenn Sie das Produkt bei uns registrieren, macht unser benutzerfreundliches Kundenportal daraus eine Checkliste für Ihr Produkt, ein Dokument pro Zeile mit dem Grund und einem Upload direkt daneben. Hat Ihr Hersteller die Unterlagen bereits, dauert Ihr Teil etwa eine Stunde. Sobald das letzte Dokument eingegangen und die Rezeptur angegeben ist, folgt der unterzeichnete Sicherheitsbericht in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.

Wie Ihr Teil aussieht →

Was ein erster Durchlauf tatsächlich fand

Der Auftakt-Durchlauf am PremaNature-Aloe-vera-Gel, 9. September 2026 — neunundzwanzig fehlende Dokumente, drei leere Rezepturversionen und eine markierte Werbeaussage.

Was diese Prüfung nicht ist

Die Prüfung ist keine Sicherheitsbewertung. Eine Sicherheitsbewertung nach Art. 10 und Anhang I ist ein begründetes wissenschaftliches Urteil, unterzeichnet von einer namentlich genannten qualifizierten Person. Diese Prüfung ist eine Lückenliste. Das Bestehen der Prüfung macht ein Produkt nicht rechtmäßig.

Ein Listing ist kein Etikett. Die Prüfung kann nur die Seite lesen, die Sie einfügen.

Die Prüfung ist keine Rechtsberatung, und sie sagt Ihnen nicht, was eine nationale Behörde tun wird.

Die Prüfung deckt nicht alles ab. Die CMR-Einstufung nach Art. 15 wird von einer Person anhand der Datei vorgenommen. Die Kennzeichnung von Duftstoffallergenen wird erst geprüft, wenn die Allergeneinträge für das Material Ihres Produkts übertragen und überprüft wurden. Hat die Plattform eine Tatsache nicht geladen, sagt sie das.

Was mit dem geschieht, was Sie senden

Der Listing-Screen wird ohne Angabe einer E-Mail-Adresse zurückgegeben. Die ausführlichere Auswertung, einschließlich der Prüfung der Werbeaussagen, wird per E-Mail gesendet, weshalb dieser Teil eine Adresse verlangt. Aufbewahrung, Hosting-Standort und Löschung stehen im Datenschutzhinweis.

Häufige Fragen

Was von alldem brauche ich tatsächlich — CPSR, verantwortliche Person, PIF, CPNP oder alle vier?

Für ein auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachtes kosmetisches Mittel: alle vier, und sie hängen zusammen. Die verantwortliche Person (Art. 4 Abs. 1) führt die Datei (Art. 11 Abs. 1) und nimmt die Einreichung vor (Art. 13 Abs. 1), und die Datei muss den Sicherheitsbericht enthalten (Art. 11 Abs. 2 Buchst. b). Die Prüfung sagt Ihnen, welche der vier auf Ihrem Listing sichtbar sind und welche sich nicht anhand eines Listings prüfen lassen.

Ich versende bereits an EU-Kunden — verstoße ich gerade gegen das Recht?

Das ist eine Frage zu Ihrem Produkt. Der Zeitpunkt steht fest: Die Pflichten entstehen mit dem Inverkehrbringen (Art. 2 Abs. 1 Buchst. h). Ist ein Produkt ohne benannte verantwortliche Person auf dem EU-Markt, gilt Art. 4 Abs. 1 bereits dafür. Führen Sie die Prüfung durch. Was dann zu tun ist →

Quellen
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 Art. 2 Abs. 1 Buchst. aArt. 2 Abs. 1 Buchst. hArt. 4 Abs. 1Art. 10 Abs. 1Art. 10 Abs. 2Art. 11 Abs. 1Art. 11 Abs. 2 Buchst. bArt. 11 Abs. 3Art. 13 Abs. 1Art. 14Art. 15Art. 19 Abs. 1Art. 19 Abs. 1 Buchst. aArt. 19 Abs. 1 Buchst. gAnhang IAnhang IIAnhang IIIAnhänge IV–VI
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Verordnung (EU) 655/2013

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