Gilt ein britischer CPSR in der EU?

Diese Seite ist eine Übersetzung des englischen Originals. Bei Abweichungen zwischen den beiden Fassungen ist die englische Fassung maßgeblich.

Teilweise. Die Daten hinter einem britischen Sicherheitsbericht reisen meist mit; die Benennung nicht. Ein EU-Launch braucht eine innerhalb der Union benannte verantwortliche Person (Art. 4 Abs. 1, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), eine CPNP-Notifizierung durch genau diese Person (Art. 13 Abs. 1) und einen Bericht, der gegen die geltenden EU-Anhänge Bestand hat. Eine britische verantwortliche Person und eine SCPN-Notifizierung decken nur Großbritannien ab.

Was aus einer GB-Datei übernommen wird, und was neu gemacht wird

Was Sie haben In eine EU-Datei?
Stabilitätstests, Konservierungsmittelbelastungstests (Challenge-Tests), Analysenzertifikate Ja — meist die teure Hälfte, die Sie bereits bezahlt haben
Ein britischer Sicherheitsbericht Wird gelesen, nicht vorausgesetzt. Schicken Sie ihn; wir sagen, was verwendbar ist, bevor irgendetwas neu gemacht wird
Eine britische verantwortliche Person Nein — Art. 4 Abs. 1 verlangt die Benennung innerhalb der Union
Eine SCPN-Notifizierung Nein. CPNP ist eine eigenständige Einreichung durch die EU-verantwortliche Person (Art. 13 Abs. 1)
Ihre Packungsgrafik Braucht Name und Anschrift der EU-verantwortlichen Person (Art. 19 Abs. 1 Buchst. a)

Die Daten reisen mit. Die Unterschrift und die Benennung nicht.

Wer unterschreiben darf. Art. 10 Abs. 2 ist eine Qualifikationsanforderung, keine Niederlassungsanforderung: Ein Sitz im UK schließt die Person, die die Sicherheitsbewertung durchführt, nicht aus. Ob ein Bericht verwendbar ist, entscheidet sein Inhalt.

Die Anhänge haben sich auseinanderentwickelt. Der Bericht muss gegen die geltenden EU-Anhänge Bestand haben. Großbritannien und die EU ändern ihre Anhänge seit dem 1. Januar 2021 getrennt voneinander, sodass ein britischer Bericht in GB solide und für die EU zugleich veraltet sein kann — die EU-Änderung zu Duftstoff-Allergenen, Verordnung (EU) 2023/1545, ist ein Beispiel dafür. Was diese Änderung bewirkt hat →

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Kann ein im UK ansässiges Unternehmen die EU-verantwortliche Person sein?

Nein. Art. 4 Abs. 1 verlangt eine innerhalb der Union benannte verantwortliche Person. Die britische Regierung sagt in ihrer eigenen Leitlinie für Nordirland dasselbe von der anderen Seite: "Responsible Persons cannot be based in Great Britain" (Übersetzung: Verantwortliche Personen dürfen nicht in Großbritannien ansässig sein) (OPSS, Leitlinie für Nordirland).

Das ist kein Urteil über britische Anbieter. Die Niederlassungsanforderung ist eine eigene Sache. Wie Art. 4 die Rolle regelt →

SCPN oder CPNP: welches Portal, welche verantwortliche Person

Markt Verantwortliche Person niedergelassen in Notifizierung
Großbritannien dem UK SCPN, der britische Dienst „Submit cosmetic product notifications“
EU / EWR der Union CPNP (Art. 13 Abs. 1)
Nordirland Nordirland oder dem EWR — nicht Großbritannien CPNP

Für Großbritannien erklärt OPSS: "a Responsible Person must have a UK established address to make cosmetic products available in GB" (Übersetzung: Eine verantwortliche Person muss eine im UK niedergelassene Anschrift haben, um kosmetische Mittel in Großbritannien bereitzustellen) (OPSS, Leitlinie für Großbritannien). Ein Produkt, das sowohl in Großbritannien als auch in der EU verkauft wird, braucht daher beide Notifizierungen, durch zwei verantwortliche Personen — eine im UK niedergelassen, eine in der Union — sofern nicht ein Rechtsträger in beiden niedergelassen ist.

Nordirland

Unter dem Windsor-Rahmen wendet Nordirland die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 an. Die verantwortliche Person muss in Nordirland oder im EWR niedergelassen sein, und das Produkt wird über CPNP notifiziert. Eine britische Marke, die nach Nordirland verkauft, unterliegt daher den EU-Anforderungen, nicht den britischen (OPSS, Leitlinie für Nordirland, aktualisiert am 29. Juni 2026).

Häufige Fragen

Brauche ich sowohl eine britische als auch eine EU-verantwortliche Person?

Wenn Sie sowohl in Großbritannien als auch in der EU verkaufen, ja: je eine in jedem Gebiet niedergelassen — sofern nicht ein Rechtsträger in beiden niedergelassen ist.

Deckt meine britische verantwortliche Person Nordirland ab?

Nicht, wenn sie in Großbritannien ansässig ist. Für Nordirland muss die verantwortliche Person in Nordirland oder im EWR niedergelassen sein.

Darf ein britischer Sicherheitsbewerter meinen EU-CPSR unterschreiben?

Art. 10 Abs. 2 verlangt eine Qualifikation, keinen Standort. Ob der Bericht verwendbar ist, hängt vom Inhalt ab — schicken Sie ihn, und wir sagen es Ihnen.

Deckt ein britischer CPSR oder eine britische verantwortliche Person die EU ab?

Die Benennung nicht. Was vom Bericht weiterverwendbar ist, ist eine Frage an Ihr Dokument.

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Quellen
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 Art. 4 Abs. 1Art. 10 Abs. 2Art. 13 Abs. 1Art. 19 Abs. 1 Buchst. a
Verordnung (EU) 2023/1545
OPSS, Making cosmetic products available to consumers in Great Britain (GOV.UK)
OPSS, Regulation 1223/2009 and the Cosmetic Products Enforcement Regulations 2013: Northern Ireland (GOV.UK, updated 29 June 2026)

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